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Liebe Tierfreunde, der Kreistierschutzverein ist auf finanzielle Unterstützungen zur Finanzierung des Tierheimes und unserer Tierschutzarbeit angewiesen. Neben den Mitgliedsbeiträgen und der Unterstützung durch das Deutsche Tierhilfswerk sind Spenden die wichtigste Quelle. Deshalb sind wir für jegliche Spende, mag sie auch noch so gering erscheinen, dankbar. Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf eines unserer Konten:
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Der Kreistierschutzverein ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Beiträge und Spenden in Ihrer Einkommenssteuererklärung gemäß § 10 b EStG geltend gemacht werden können. Bei Spenden ab 100,00 Euro erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung, falls uns Ihre Adresse bekannt ist. Bei Spenden unter 100,00 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug Ihrer Bank als Beleg für das Finanzamt. Übrigens: Sie können den Tierschutz über Ihren Tod hinaus unterstützen: durch eine Testamentspende! Dies ist eine – vielleicht zunächst etwas ungewöhnlich erscheinende – Möglichkeit, die Tierschutzarbeit zu unterstützen. Zudem ist diese Spende von der Erbschaftssteuer befreit, so dass 100 % dem Tierschutz zugute kommen.
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